Nachweis der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO (15 Zeitstunden pro Jahr je Fachgebiet, kumulativ bei Mehrfach-Fachanwaltschaft) und Verteidigung gegen Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung nach § 25 FAO. Use when die RAK einen Stichproben-Nachweis fordert, ein Fachanwalt die Vollständigkeit seiner Fortbildung prüfen will, oder ein Widerrufsbescheid wegen unterlassener Fortbildung anzufechten ist.
Scanned 9/6/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill fao-fortbildungsnachweis --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Fao Fortbildungsnachweis?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/borghei-fao-fortbildungsnachweis)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: fao-fortbildungsnachweis
description: "Nachweis der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO (15 Zeitstunden pro Jahr je Fachgebiet, kumulativ bei Mehrfach-Fachanwaltschaft) und Verteidigung gegen Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung nach § 25 FAO. Use when die RAK einen Stichproben-Nachweis fordert, ein Fachanwalt die Vollständigkeit seiner Fortbildung prüfen will, oder ein Widerrufsbescheid wegen unterlassener Fortbildung anzufechten ist."
language: de
agents:
researcher: ../../agents/researcher.md
drafter: ../../agents/drafter.md
reviewer: ../../agents/reviewer.md
provider_variants:
- claude
- gemini
- openai
test: ./test.md
---
# /berufsrecht-anwaltschaft:fao-fortbildungsnachweis
## Zweck
Der Skill prüft, ob ein Fachanwalt die Fortbildungspflicht des § 15 FAO erfüllt hat, listet anerkennungsfähige und nicht anerkennungsfähige Formate auf und entwirft die Stellungnahme an die zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK) bzw. die Klagebegründung gegen einen Widerrufsbescheid nach § 25 FAO. Er erfasst die kumulative Pflicht bei Mehrfach-Fachanwaltschaft und die Grenzen des § 15 Abs. 4 FAO zum Selbststudium.
## Eingaben
- Fachanwaltsbezeichnung(en) des Mandanten (z. B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, …)
- Kalenderjahr / Berichtszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr)
- Aufstellung der absolvierten Fortbildung mit Format, Stundenumfang, Veranstalter, Bescheinigung
- Eigene Lehr-/Dozenten- oder Publikationstätigkeit (§ 15 Abs. 3 FAO)
- Stand des RAK-Verfahrens (Stichproben-Anforderung, Anhörung, Widerrufsbescheid)
- ggf. Anhörungsfrist / Klagefrist VwGO iVm § 112c BRAO
## Sub-Agent-Architektur
Researcher liefert FAO-Normen, BGH-Anwaltssenat-Rspr. zu anerkennungsfähigen Formaten und § 25 FAO-Widerruf, Standardkommentar Offermann-Burckart sowie BRAK-Mitteilungen zur Anerkennungspraxis (Online-Veranstaltungen seit 2020 — Übergangs-/Dauerpraxis `[unverifiziert]`). Drafter erstellt Nachweis-Aufstellung und Stellungnahme an RAK bzw. Klagebegründung. Reviewer prüft Stundenrechnung (kumulativ je Fachgebiet), Bescheinigungs-Vollständigkeit, Selbststudium-Grenze § 15 Abs. 4 FAO und Anfechtungsfristen.
## Ablauf
### 1. Pflichtumfang § 15 Abs. 1 FAO
**15 Zeitstunden pro Kalenderjahr je Fachgebiet.** Bei Mehrfach-Fachanwaltschaft kumulativ — wer Fachanwalt für Arbeits- **und** Steuerrecht ist, schuldet 30 Stunden pro Jahr, aufgeteilt nach Fachgebieten (BGH-Anwaltssenat-Linie `[unverifiziert]`). Eine fachgebietsübergreifende Veranstaltung kann anteilig auf mehrere Fachgebiete angerechnet werden, wenn der Inhalt jeweils einschlägig ist und die Aufteilung in der Bescheinigung ausgewiesen ist.
### 2. Anerkennungsfähige Formate § 15 Abs. 2–3 FAO
- **Hörende Teilnahme** an Lehrgängen / Fortbildungsveranstaltungen mit Teilnahmebescheinigung (Abs. 2)
- **Dozierende Tätigkeit** (Abs. 3) — Vorbereitung und Vortrag werden anerkannt; in der Praxis: Vortragsstunde + angemessene Vorbereitungsstunden (Faustregel: 1 Vortragsstunde = 2–3 Vorbereitungsstunden, einzelfallabhängig)
- **Wissenschaftliche Publikation** (Abs. 3) — einschlägige Aufsätze; Anrechnung nach Umfang und Tiefe (RAK-Praxis variabel `[unverifiziert]`)
- **Selbststudium § 15 Abs. 4 FAO** — maximal die Hälfte der Pflichtstunden (also bis zu 7,5 Std./Fachgebiet), mit Lernerfolgskontrolle
**Nicht anerkennungsfähig** sind reine Werbeveranstaltungen, Verkaufsschulungen, allgemeine Kanzleimanagement-Schulungen ohne fachlichen Schwerpunkt.
### 3. Online-Veranstaltungen
Seit 2020 hat sich die Anerkennung von Online-Lehrgängen mit interaktivem Element fest etabliert; reine Aufzeichnungen ohne Interaktionsmöglichkeit fallen unter § 15 Abs. 4 FAO (Selbststudium) mit Halbierungs-Grenze `[unverifiziert – prüfen in BRAK-Mitteilungen und juris]`. Bescheinigung muss Veranstaltungsformat, Stundenzahl und Anwesenheits-/Lernerfolgskontrolle ausweisen.
### 4. Nachweis ggü. RAK
Die Pflicht zur **unaufgeforderten** Vorlage besteht nicht (h.M.); die RAK fordert Nachweise stichprobenartig oder anlassbezogen ein. Bei Anforderung:
- Aufstellung aller Veranstaltungen pro Fachgebiet
- Bescheinigungen im Original / Kopie
- Bei dozierender Tätigkeit: Veranstaltungs-Programm + ggf. Manuskript
- Bei Publikation: Belegexemplar
- Frist setzt RAK üblicherweise 4 Wochen — verlängerbar
### 5. Folgen unzureichender Fortbildung — § 25 FAO
Bei nicht erfüllter Pflicht **kann** die RAK die Fachanwaltsbezeichnung **widerrufen** (§ 25 Abs. 1 FAO; gebundene Entscheidung mit eingeschränktem Ermessen `[unverifiziert]`). Verhältnismäßigkeitsprüfung ist Pflicht — Nachholung im laufenden Jahr kann den Widerruf abwenden, wenn die RAK die Möglichkeit einräumt.
Verfahrensrechtlich:
- Anhörung (§ 28 VwVfG iVm § 32 BRAO)
- Widerrufsbescheid als Verwaltungsakt
- **Klage zum Anwaltsgerichtshof** (§ 112c BRAO iVm VwGO; einmonatige Klagefrist § 74 VwGO)
- Aufschiebende Wirkung der Klage (§ 80 Abs. 1 VwGO) — i.d.R. gegeben, soweit kein Sofortvollzug
### 6. Erneute Verleihung nach Widerruf
Nach Widerruf ist eine erneute Verleihung möglich, sobald die Voraussetzungen (insb. erneute praktische Erfahrungen § 5 FAO und Lehrgang § 4 FAO ggf. ergänzt) wieder vorliegen. Hohe Hürde, daher Widerrufsverteidigung ernst nehmen.
## Quellen und Zitierweise
Verbindlich: [`../../../references/zitierweise.md`](../../../references/zitierweise.md).
### Statute / Satzung
- [§ 43c BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43c.html) (Führung der Fachanwaltsbezeichnung)
- [§ 2 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (Fachgebiete)
- [§ 4 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (Erwerb)
- [§ 5 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (besondere praktische Erfahrungen)
- [§ 14 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (Lehrgang)
- [§ 15 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (Fortbildungspflicht)
- [§ 25 FAO](https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/fao/) (Widerruf Fachanwaltsbezeichnung)
- [§ 112c BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__112c.html) (Verfahren am AGH, VwGO-Verweisung)
- [§ 74 VwGO](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__74.html) (Klagefrist 1 Monat)
### Kommentare
- Offermann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, 5. Aufl. 2023, § 15 FAO Rn. 1 ff., § 25 FAO Rn. 1 ff.
- Henssler, in: Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, § 43c Rn. 1 ff.; § 15 FAO Rn. 1 ff.
- Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 11. Aufl. 2024, § 43c BRAO Rn. 1 ff.
### Rechtsprechung (`[unverifiziert – prüfen in juris/Beck-Online/BRAK-Mitteilungen]`)
1. BGH-Anwaltssenat, Beschl. v. … – AnwZ (Brfg) …/…, NJW JJJJ, S. (Anerkennung dozierender Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 FAO)
2. BGH-Anwaltssenat, Beschl. v. … – AnwZ (Brfg) …/…, BRAK-Mitt. JJJJ, S. (Widerruf § 25 FAO bei Unterschreitung)
3. AGH Berlin / München, Urt. … (Verhältnismäßigkeit des Widerrufs)
4. BVerfG, Beschl. v. … – 1 BvR …, NJW JJJJ, S. (Art. 12 GG / Fachanwaltsbezeichnung)
## Ausgabeformat
```
NACHWEIS / STELLUNGNAHME — § 15 FAO
Fachanwaltsbezeichnung(en): <…> Berichtsjahr: <JJJJ>
RAK: <…> Datum: <TT.MM.JJJJ>
I. Sachverhalt
- Fachanwaltsbezeichnungen, Verleihungsdatum
- Anlass der Prüfung (Stichprobe / Anhörung / Widerrufsbescheid)
II. Pflichtumfang § 15 FAO
– 15 Std. × Anzahl Fachgebiete = <X> Std./Jahr
III. Aufstellung der Fortbildung (je Fachgebiet)
Fachgebiet 1: <Bezeichnung>
Datum | Format | Veranstalter | Stunden | Bescheinigung
...
Summe: <X> Std.
Fachgebiet 2: <…>
IV. Subsumtion
– Hörende Teilnahme (Abs. 2): <…>
– Dozierende Tätigkeit (Abs. 3): <…>
– Publikation (Abs. 3): <…>
– Selbststudium (Abs. 4, Halbierungs-Grenze): <…>
V. Ergebnis
– Pflicht erfüllt / teilweise erfüllt / nicht erfüllt
– Bei Lücke: Nachholmöglichkeit im Berichts- oder Folgejahr
VI. Bei Widerrufsbescheid § 25 FAO:
– Anfechtung zum AGH (§ 112c BRAO, § 74 VwGO — 1 Monat)
– Aufschiebende Wirkung § 80 VwGO
– Verhältnismäßigkeitsargumente, Nachholangebot
VII. Risikoeinstufung
🟢 / 🟡 / 🔴 mit Begründung
VIII. Quellenverzeichnis
```
## Beispiel (Auszug Gutachtenstil)
**Sachverhalt:** Mandant ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Steuerrecht. Im Berichtsjahr 2024 hat er 12 Stunden Präsenzlehrgang Arbeitsrecht, 8 Stunden Online-Veranstaltung Arbeitsrecht (mit Lernerfolgskontrolle), zwei Aufsätze (je 20 Manuskriptseiten) im Arbeitsrecht sowie 9 Stunden Präsenzlehrgang Steuerrecht absolviert.
**Bewertung:** Im **Arbeitsrecht** liegen aus hörender Teilnahme 12 + 8 = 20 Stunden vor; die Pflicht von 15 Stunden ist erfüllt (§ 15 Abs. 1, 2 FAO). Die zwei Aufsätze nach § 15 Abs. 3 FAO sind nicht mehr stundenwirksam erforderlich, sollten aber zum Nachweis vorgelegt werden, da die RAK in Zweifelsfällen die Anrechnung der Online-Stunden prüft. Im **Steuerrecht** liegen nur 9 Stunden vor — **Unterschreitung um 6 Stunden**. Der Mandant muss diese Stunden im Berichtsjahr noch nachholen oder — wenn das nicht mehr möglich ist — die RAK um eine Nachholfrist im Folgejahr bitten und auf Verhältnismäßigkeit (§ 25 FAO) abstellen. Bei Widerruf wäre die Klage zum AGH binnen 1 Monat (§ 112c BRAO iVm § 74 VwGO) zu erheben.
**Ergebnis:** 🟡 — Pflicht im Arbeitsrecht erfüllt, im Steuerrecht Lücke; Nachholung priorisieren, ggf. RAK-Stellungnahme.
## Risiken / typische Fehler
- **Kumulative Pflicht bei Mehrfach-Fachanwaltschaft übersehen** — 15 Std. **je** Fachgebiet, nicht 15 Std. insgesamt.
- **Online-Veranstaltungen ohne Lernerfolgskontrolle** als Präsenz-Äquivalent gewertet — fallen unter § 15 Abs. 4 FAO mit Halbierungs-Grenze.
- **Selbststudium-Stunden über die Hälfte hinaus** angesetzt — § 15 Abs. 4 FAO begrenzt.
- **Bescheinigung ohne Veranstalter-Angabe / Stundenzahl / Datum** — von RAK nicht akzeptiert.
- **Dozierende Tätigkeit ohne dokumentierte Vorbereitung** — Vorbereitungsstunden ggf. nicht anerkannt.
- **Anhörungs-/Klagefrist § 74 VwGO (1 Monat) verstrichen** — Widerrufsbescheid bestandskräftig, Fachanwaltsbezeichnung verloren.
- **Werbung mit verlorener Fachanwaltsbezeichnung** nach Widerruf — Verstoß gegen § 43b BRAO + § 6 BORA + § 5 UWG.
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!