Prüfung von Durchsuchung und Beschlagnahme – Durchsuchung beim Beschuldigten § 102 StPO und bei Dritten § 103 StPO, Richtervorbehalt und Gefahr im Verzug § 105 StPO, Sicherstellung/Beschlagnahme § 94 StPO und Verfahren § 98 StPO, Beschlagnahmeverbote § 97 StPO. Use when eine Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahme auf Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit zu prüfen ist.
Scanned 9/6/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add borghei/AI-Skills-German-Law --skill durchsuchung-beschlagnahme --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Durchsuchung Beschlagnahme?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/borghei-durchsuchung-beschlagnahme)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: durchsuchung-beschlagnahme
description: "Prüfung von Durchsuchung und Beschlagnahme – Durchsuchung beim Beschuldigten § 102 StPO und bei Dritten § 103 StPO, Richtervorbehalt und Gefahr im Verzug § 105 StPO, Sicherstellung/Beschlagnahme § 94 StPO und Verfahren § 98 StPO, Beschlagnahmeverbote § 97 StPO. Use when eine Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahme auf Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit zu prüfen ist."
language: de
provider_variants:
- claude
- gemini
- openai
test: ./test.md
---
# /strafrecht:durchsuchung-beschlagnahme
## Zweck
Durchsuchung und Beschlagnahme sind grundrechtsintensive Zwangsmaßnahmen (Art. 13 GG, Art. 14 GG). Dieser Skill prüft die **Rechtmäßigkeit** der Anordnung — insbesondere den **Richtervorbehalt** —, die **Verhältnismäßigkeit** und die Folgen für die **Verwertung** sichergestellter Beweismittel. Er unterscheidet die Durchsuchung beim Beschuldigten von der beim unverdächtigen Dritten und prüft die Beschlagnahmeverbote.
## Eingaben
- Wer wurde durchsucht (Beschuldigter / Dritter)?
- Lag ein richterlicher Beschluss vor? Datum, Inhalt, Tatvorwurf
- Falls nein: Begründung für Gefahr im Verzug?
- Welche Gegenstände wurden sichergestellt / beschlagnahmt?
- Betroffen Berufsgeheimnisträger (Anwalt, Arzt, Geistlicher)?
- Wurde Widerspruch gegen die Beschlagnahme erklärt?
## Sub-Agent-Architektur
Der **Researcher** ordnet die Maßnahme den Ermächtigungsgrundlagen zu (§ 102 vs. § 103 StPO; § 94 StPO) und verifiziert jede Norm gegen gesetze-im-internet.de; Aktenzeichen werden nicht erfunden. Der **Drafter** formuliert den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 98 Abs. 2 StPO) bzw. die Beschwerde und arbeitet Richtervorbehalt, Verhältnismäßigkeit und Beschlagnahmeverbote heraus. Der **Reviewer** prüft gegenläufig, ob die Anordnungskompetenz gewahrt war, ob „Gefahr im Verzug" tatsächlich vorlag und ob ein Beweisverwertungsverbot greift; unbestätigte Rechtsprechung kennzeichnet er mit `[unverifiziert – prüfen]`.
## Ablauf
### 1. Ermächtigungsgrundlage der Durchsuchung
- Beim **Beschuldigten**: [§ 102 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html) — Auffinden von Beweismitteln oder Ergreifung; Anfangsverdacht genügt.
- Bei **anderen Personen** (Dritten): [§ 103 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__103.html) — nur bei konkreten Tatsachen, dass sich gesuchte Spur/Gegenstand dort befindet; engere Voraussetzungen.
### 2. Anordnung — Richtervorbehalt ([§ 105 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html))
- **Grundsatz: Richtervorbehalt.** Anordnung durch den Richter.
- **Ausnahme: Gefahr im Verzug** → Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen. Gefahr im Verzug muss mit **einzelfallbezogenen Tatsachen** dokumentiert sein; eine bloße Routineannahme genügt nicht (Verhältnismäßigkeit, effektiver Grundrechtsschutz).
- Inhaltliche Anforderungen an den Beschluss: Tatvorwurf, zu suchende Beweismittel, Begrenzung — ein zu unbestimmter Beschluss ist rechtswidrig.
### 3. Beschlagnahme / Sicherstellung ([§ 94 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html), [§ 98 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__98.html))
- Sicherstellung formlos; Beschlagnahme bei Gewahrsamsbruch (§ 94 StPO).
- **Richtervorbehalt** auch hier: Beschlagnahme nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug durch StA / Ermittlungspersonen (§ 98 Abs. 1 StPO).
- Bei Anordnung ohne richterliche Bestätigung: binnen drei Tagen gerichtliche Bestätigung beantragen (§ 98 Abs. 2 StPO). Der Betroffene kann jederzeit die **gerichtliche Entscheidung** nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO beantragen.
### 4. Beschlagnahmeverbote ([§ 97 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html))
- Schriftverkehr zwischen Beschuldigtem und **Berufsgeheimnisträgern** (§ 53 StPO) ist beschlagnahmefrei.
- Aufzeichnungen, Mitteilungen und sonstige Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht erstreckt.
- Reichweite und Ausnahmen (z. B. Tatbeteiligung des Geheimnisträgers) prüfen.
### 5. Verhältnismäßigkeit & Verwertung
- **Verhältnismäßigkeit**: Eignung, Erforderlichkeit, Angemessenheit; Zufallsfunde nach § 108 StPO gesondert prüfen.
- **Verwertung**: Bei schwerwiegendem, bewusstem Verstoß gegen den Richtervorbehalt oder bei Verletzung eines Beschlagnahmeverbots kommt ein **Beweisverwertungsverbot** in Betracht (Abwägungslehre; gefestigte Rechtsprechung nur mit Fundstelle zitieren, sonst `[unverifiziert – prüfen]`).
## Risiken
- **Gefahr im Verzug** zu Unrecht angenommen → Anordnung rechtswidrig, mögliches Beweisverwertungsverbot.
- **Unbestimmter Durchsuchungsbeschluss** (kein konkreter Tatvorwurf, keine Begrenzung) → rechtswidrig.
- **Beschlagnahmeverbot** nach § 97 StPO übersehen (Berufsgeheimnisträger) → unverwertbar.
- **Verhältnismäßigkeit** nicht dokumentiert; Zufallsfunde ohne § 108 StPO verwertet.
- Frist für den **Antrag auf gerichtliche Entscheidung** versäumt.
## Ausgabeformat
```
DURCHSUCHUNG / BESCHLAGNAHME — <Az.> — <Datum>
VERTRAULICH — STRAFVERTEIDIGUNG
I. Maßnahme <Durchsuchung / Beschlagnahme>
Betroffener: [Beschuldigter § 102 / Dritter § 103]
II. Anordnung [§ 105 StPO]
Richterlicher Beschluss: [✅ / ❌]
Gefahr im Verzug begründet: [✅ / ⚠️ zweifelhaft]
III. Beschlagnahme [§ 94 StPO / § 98 StPO]
Gerichtliche Bestätigung: [✅ / offen]
IV. Beschlagnahmeverbote [§ 97 StPO]
Berufsgeheimnisträger: [ja / nein]
V. Verhältnismäßigkeit / Verwertung
Verwertungsverbot: [🟢 nein / 🔴 prüfen]
Empfehlung: <…>
Nächster Schritt: <Antrag § 98 Abs. 2 StPO / Beschwerde>
```
## Quellen
- [§ 102 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html), [§ 103 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__103.html), [§ 105 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html)
- [§ 94 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html), [§ 97 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__97.html), [§ 98 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__98.html), [§ 108 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__108.html)
- Meyer-Goßner / Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 105 Rn. 1 ff.
- Rechtsprechung zu Gefahr im Verzug / Verwertungsverbot: `[unverifiziert – prüfen]`
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!