Management des IKT-Drittparteienrisikos nach DORA – allgemeine Prinzipien und Informationsregister Art. 28 DORA, wesentliche Vertragsbestimmungen Art. 30 DORA, Behandlung kritischer IKT-Drittdienstleister im Überwachungsrahmen. Use when ein Finanzunternehmen eine IKT-Auslagerung bewertet, das Informationsregister aufbaut oder Verträge DORA-fest gestaltet.
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name: dora-drittparteienrisiko
description: "Management des IKT-Drittparteienrisikos nach DORA – allgemeine Prinzipien und Informationsregister Art. 28 DORA, wesentliche Vertragsbestimmungen Art. 30 DORA, Behandlung kritischer IKT-Drittdienstleister im Überwachungsrahmen. Use when ein Finanzunternehmen eine IKT-Auslagerung bewertet, das Informationsregister aufbaut oder Verträge DORA-fest gestaltet."
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# /dora:dora-drittparteienrisiko
## Zweck
DORA macht das **IKT-Drittparteienrisiko** zur eigenständigen Steuerungsaufgabe: Auslagerungen an IKT-Dienstleister dürfen die operationale Resilienz nicht aushöhlen. Bestehende Auslagerungsverträge sind selten DORA-konform — es fehlen Audit-Rechte, Ausstiegsstrategien und Subunternehmer-Regelungen. Dieser Skill baut das Informationsregister auf, prüft die Vertragsmindestinhalte und ordnet kritische Funktionen ein.
## Eingaben
- Liste aller IKT-Drittdienstleister und der bezogenen Leistungen
- Zuordnung: unterstützt der Dienst eine **kritische oder wichtige Funktion**?
- Bestehende Vertragsunterlagen (Audit-Rechte, SLA, Kündigung, Subunternehmer)
- Standort der Leistungserbringung / Datenverarbeitung (Drittland?)
- Konzentration: mehrere kritische Funktionen bei einem Anbieter?
- Vorhandene Ausstiegsstrategien
## Sub-Agent-Architektur
Drei gedankliche Rollen. Ein **Register-Agent** baut und pflegt das Informationsregister nach Art. 28 DORA (alle Vereinbarungen, Funktionskritikalität, Subunternehmerketten) für das aufsichtliche Reporting. Ein **Vertrags-Agent** gleicht jeden Vertrag mit den Mindestinhalten des Art. 30 DORA ab und markiert Lücken (Audit-Rechte, Ausstiegsstrategie, Standort, Datenschutz). Ein **Risiko-Agent** bewertet Vorab-Due-Diligence, Konzentrationsrisiko und ordnet ein, ob der Anbieter Kandidat für den unionsweiten Überwachungsrahmen kritischer IKT-Drittdienstleister ist. Freigabe und Vertragsverhandlung bleiben beim Menschen.
## Ablauf
### 1. Allgemeine Prinzipien und Informationsregister (Art. 28 DORA)
- IKT-Drittparteienrisiko ist integraler Teil des IKT-Risikomanagement-Rahmens.
- **Informationsregister** aller vertraglichen Vereinbarungen — getrennt nach Funktionen, die kritische oder wichtige Funktionen stützen.
- Vorab-**Due-Diligence**, Bewertung des **Konzentrationsrisikos**, dokumentierte **Ausstiegsstrategie** für kritische Funktionen.
- Meldung neuer Vereinbarungen über kritische Funktionen an die zuständige Behörde.
### 2. Wesentliche Vertragsbestimmungen (Art. 30 DORA)
Mindestinhalte für **alle** IKT-Verträge (Art. 30 Abs. 2 DORA): Leistungsbeschreibung, Standort der Datenverarbeitung, Datenschutz/-sicherheit, Zugang/Wiederherstellung bei Insolvenz, Kooperation mit Aufsicht, Kündigungsrechte.
Zusätzliche Inhalte für **kritische oder wichtige Funktionen** (Art. 30 Abs. 3 DORA):
| Pflichtinhalt | Inhalt |
|---|---|
| Service-Level | vollständige SLA mit Zielwerten |
| Business Continuity | Notfall- und Wiederanlaufpläne des Anbieters |
| Audit-Rechte | uneingeschränkte Prüf- und Zugangsrechte |
| Ausstiegsstrategie | geordneter Exit ohne Geschäftsunterbrechung |
| Subunternehmer | Bedingungen für Weiterverlagerung |
### 3. Kritische IKT-Drittdienstleister / Überwachungsrahmen
- Die ESA benennen **kritische IKT-Drittdienstleister**; diese unterliegen einem direkten unionsweiten **Überwachungsrahmen** (federführender Überwacher, Empfehlungen).
- Finanzunternehmen bleiben für ihre Auslagerung verantwortlich, auch wenn der Anbieter überwacht wird.
### 4. Verzahnung
- Register und Vertragslücken fließen in die Gap-Analyse des IKT-Rahmens und die Resilienztests (TLPT-Scope) zurück.
## Risiken / typische Fehler
- **Informationsregister** unvollständig — es muss **alle** IKT-Vereinbarungen erfassen, nicht nur die kritischen; lückenhafte Register sind ein häufiger Prüfbefund.
- **Ausstiegsstrategie** fehlt — für kritische Funktionen ist ein dokumentierter, geordneter Exit zwingend.
- **Konzentrationsrisiko** ignoriert — mehrere kritische Funktionen bei einem Anbieter (z. B. ein Hyperscaler) erhöhen das Systemrisiko.
- **Vertragsmindestinhalte** des Art. 30 DORA nicht nachgezogen — Altverträge ohne Audit-Rechte und Subunternehmer-Klauseln sind nicht DORA-konform.
## Quellen
### Statute
- [VO (EU) 2022/2554 (DORA)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj) — Art. 28 DORA, Art. 30 DORA, Art. 31–44 (Überwachungsrahmen)
- ITS zum Informationsregister (Durchführungsverordnung der ESA)
- [BaFin — Mindestvertragsinhalte DORA](https://www.bafin.de/DE/unternehmen-maerkte/aufsicht/alle-unternehmen/dora/ueberblick/ueberblick_node.html)
### Sekundärliteratur
- Maume/Maute/Fromberger, DORA-Kommentar
- Gleiss Lutz, „DORA — ICT risk compliance obligations"
## Ausgabeformat
```
DORA-DRITTPARTEIENRISIKO — <Mandant> — <Datum>
I. Informationsregister (Art. 28 DORA) [vollständig / Lücken]
kritische/wichtige Funktion? je Anbieter [Ja/Nein]
II. Due-Diligence / Konzentrationsrisiko [bewertet / offen]
III. Vertragsprüfung (Art. 30 DORA)
Mindestinhalte Abs. 2 [erfüllt / Gap-Liste]
Zusatzinhalte Abs. 3 (krit. Funktion) [Audit-Rechte / Ausstiegsstrategie / SLA]
IV. Überwachungsrahmen [kritischer IKT-Drittdienstleister? Ja/Nein]
V. Ausstiegsstrategie [dokumentiert / fehlt]
Nachbesserungsbedarf:
Vertrag <Anbieter>: <fehlende Klauseln>
Nächster Schritt: <…>
```
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